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Wird die Zusammenarbeit mit Ihnen vertraglich geregelt?

Ja, unsere Zusam­me­nar­beit als Wiederverkäufer bzw. Agen­tur ist ver­traglich geregelt. Unser Unternehmen ver­fügt über eine klare und trans­par­ente Wiederverkäufer­vere­in­barung, in der die Bedin­gun­gen für unsere Part­ner­schaft fest­gelegt sind. Er enthält Details wie Preis­gestal­tung, Zahlungs­be­din­gun­gen, Liefer­t­er­mine und andere wichtige Aspek­te unser­er Geschäfts­beziehung.

Unsere Wiederverkäufer­vere­in­barung soll die Inter­essen bei­der Parteien schützen und eine rei­bungslose und prof­itable Part­ner­schaft gewährleis­ten. Wenn Sie Fra­gen oder Bedenken bezüglich unser­er Wiederverkäufer­vere­in­barung haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kon­tak­tieren.